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Aktuelles über die "Freitestung" bei drittem Lockdown
03.01.2021 Weiter großer Wirbel und scharfe Kritik um das Gesetz zum „Freitesten“. Der Tiroler SPÖ-Chef Georg Dornauer sagte, dass er seiner Partei empfehlen werde, im Bundesrat gegen das vorgelegte Gesetz zu stimmen. Ebenfalls die FPÖ blieb bei ihrer Kritik an dem Vorhaben. SPÖ, FPÖ und NEOS könnten im Bundesrat Gesetz verzögern. Klubobmann Herbert Kickl FPÖ ist erfreut über eine Vielzahl ablehnender Begutachtungsstellungnahmen trotz kurzer Frist.
01.01.2021
Die Novelle zum Epidemiegesetz und Covid-19-Maßnahmengesetz soll die Grundlage für das „Freitesten“ aus dem Lockdown schaffen. Die Regierung hat den Gesetzesentwurf am letzten Tag des Jahres zur Begutachtung eingereicht. Am 3. Jänner endet die Begutachtungsfrist auch schon wieder. Erzürnte Opposition ist vor allem ob dieser kurzen Frist die Folge.
31.12.2020 Der Besuch der Gastronomie werde mit einem eine Woche altem negativen Test möglich sein, sagte Bundeskanzler Kurz. In anderen Bereichen wie Sport, Kultur Tourismus ist nur ein 48 Stunden alter Test gültig. Die Kontrolle Für das geplante "Freitesten" aus dem Lockdown wird in der Gastronomie durch die Gesundheitsbehörden erfolgen. In den anderen Bereichen werden die Betreiber für die Überprüfung zuständig sein.
30.12.2020 Das „Freitesten“ welches von der Bundesregierung geplant ist könnte verfassungswidrig sein, warnt der frühere Verfassungsrichter Rudolf Müller. Für die Besserstellung Getesteter müsste der Antigen-Test eine dem Lockdown vergleichbare Wirkung haben. Jedoch er bietet nur eine Momentaufnahme der Viruslast. Daher ist er nicht geeignet, die Bewegungsfreiheit für eine ganze Woche sachlich zu rechtfertigen.
30.12.2020 Dem von der Regierung geplanten Freitesten werde die FPÖ jedenfalls nicht zustimmen, auch nicht im Bundesrat. Mit dem Freitesten werde eine Tür aufgemacht zum Freiimpfen, und diese lasse sich nicht mehr schließen. Die Massentestungen werden Kapazitäten binden und viele falsche positive Tests liefern.
29.12.2020 Gastronomie wird keine Freitestungen kontrollieren. Die Tourismusministerin Köstinger vertritt den Standpunkt dass die Behöreden für die Kontrolle zuständig sein sollen. Der Handel in Österreich sieht auch keine Zuständigkeit. Die Kontrolle der Kunden sei nicht zumutbar.
28.12.2020 Wie das Freitesten dem Ende des Lockdowns am 18. Jänner gesetzlich genau geregelt wird, ist noch nicht bekannt. Zweifel kommt von den Verfassungsexperten, dass es per Gesetz möglich sein wird, eine Lösung zu finden, mit der indirekt eine Testpflicht vorgeschrieben wird.
24.12.2020 Die Möglichkeit, sich vor dem 18. Jänner freiwillig "freitesten" lassen, um Geschäfte, Lokale und sonstige Einrichtungen betreten zu dürfen, wollen nur knapp über 40 Prozent der Konsumenten über sich ergehen lassen. Kritiker sprechen von Zwangstests, Verfassungsexperten haben Zweifel. Doch ein weiteres Problem gibt es noch. Um wirklich alle Personen zu testen, fehlen die Kapazitäten.
21.12.2020 Der dritte Lockdown hat dieses Mal zwei Enden: Prinzipiell läuft er bis 17. Jänner - nichtsdestominder die daraufhin von Neuem geöffneten Geschäfte, Lokale, Kultur-, Freizeit- und anderen Institutionen dürfen lediglich ebendiese Leute besuchen, die kurz davor einen Corona-Gratistest erfüllen. Wer das nicht tut, muss bis 24. Jänner die Lockdown-Regeln einhalten.

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